Gemeindenachricht

Katastrophenschutzübung im Landkreis Heilbronn
"Fahren im geschlossenen Verband"


Das Landratsamt Heilbronn wird am 18. November 2023 eine Katastrophenschutzübung „Fahren im geschlossenen Verband“ im Landkreis Heilbronn durchführen.

Ziel ist es, das Fahren im geschlossenen Verband zu üben. Der Verband ist an Beflaggung in Verbindung mit blauem Blinklicht erkennbar - alle Fahrzeuge mit Ausnahme des letzten Fahrzeugs fahren mit blauem Blinklicht und führen auf der Fahrerseite eine blaue Flagge. Das letzte Fahrzeug, ebenfalls mit blauem Blinklicht in Verbindung mit einer grünen Flagge, kennzeichnet das Ende des Verbandes.

Ein geschlossener Verband gilt nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) als ein Fahrzeug. Dieser kann aus bis zu 30 Fahrzeugen bestehen und muss als solcher erkennbar sein. Alle Fahrzeuge eines geschlossenen Verbandes dürfen eine Kreuzung auch bei roter Ampel zusammenhängend überqueren, sofern diese beim Durchfahren des ersten Fahrzeugs des Verbandes noch grün angezeigt hat. Diesen Vorrang müssen andere Verkehrsteilnehmende gewähren, da das Unterbrechen eines geschlossenen Verbandes in Bewegung verboten ist. Ein Unterbrechen ist nur beim Überholen des geschlossenen Verbandes gestattet. Hierbei darf sich ein Verkehrsteilnehmender in die dafür vorgesehenen Zwischenräume im Verband einreihen, welche ab einer bestimmten Verbandslänge vorgeschrieben sind. Die Fahrtgeschwindigkeit des Verbandes beträgt oft nur zwischen 30 und 40 km/h.

Sollten Sie im Straßenverkehr auf den geschlossenen Verband treffen, bitten wir Sie, entsprechend Rücksicht zu nehmen und die geltenden Regelungen zu beachten.

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