Gemeindenachricht

Fälligkeit der Grund-, Gewerbe- und Hundesteuer 2024


Am 15.02.2024 ist die erste Rate der Grund- und Gewerbesteuer, sowie der Jahresbetrag der Hundesteuer für das Jahr 2024 fällig. Der zu zahlende Betrag kann dem zuletzt zugegangenen Bescheid entnommen werden.

Zur Vermeidung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen bitten wir um fristgerechte Zahlung auf ein Konto der Gemeinde Talheim.

 
Auf die Möglichkeit des SEPA-Basislastschriftverfahrens für Steuern wird hingewiesen. Falls Sie künftig das SEPA-Lastschriftverfahren nützen möchten, bitten wir nachfolgendes SEPA-Basislastschriftmandat der Gemeindeverwaltung Talheim vorzulegen oder online ein Lastschriftmandat über folgenden Link: https://www.talheim.de/Sepa-Lastschriftmandat zu erteilen.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Gemeindeverwaltung Talheim, Frau Reisinger (Tel. 07133-983034) gerne zur Verfügung.

Text mit Einzugsermächtigung als pdf