Gemeindenachricht

Wasserzins-, Schmutzwasser und Niederschlagswassergebührenabrechnung 2023


                                                                                                                                                                                                                                 

Die Verbrauchsabrechnung 2023 zu den Wassergebühren und den Schmutzwassergebühren berechnet sich anhand der Verbrauchsmenge in m³ für den Zeitraum 01.01.2023 –31.12.2023 zuzüglich der Grundgebühren. Der Verbrauch wird durch Mitteilung des Wasserzählerstandes ermittelt und dient als Grundlage für die Berechnung der Vorausleistung für das Jahr 2024.

Die Verbrauchabrechnung zur Niederschlagswassergebühr 2023 berechnet sich auf der Grundlage der zu berücksichtigenden Fläche in m².

Bitte beachten Sie, dass für die Abrechnung des Jahres 2023 der Wasser- und Abwasserverbrauch hochgerechnet wird. Dies bedeutet, dass zwischen dem Tag der Ablesung und dem Stichtag der Abrechnung (31.12.2023) von der Gemeinde Talheim eine Hochrechnung unter Berücksichtigung des bisherigen gewöhnlichen Wasserverbrauchs/Abwasseranfalls ermittelt und abgerechnet wird. Die Hochrechnung, die aufgrund der Abgabenordnung (AO) möglich ist, wird in künftigen Jahren in gleicher Weise erfolgen.

Die Wasser-, Schmutzwassergebühren und Niederschlagswassergebühren der Jahresabrechnung 2023 sind spätestens am 15.03.2024 zur Zahlung fällig.

Folgende Tarifpreise gelten für das Jahr 2023:

Wasserzins:                2,25 Euro/m³ zzgl. 7 % Umsatzsteuer
Schmutzwasser: 1,81 Euro/m³
Niederschlagswasser: 0,25 Euro/m²

                   

       

Abschlagszahlungen 2024

Mit den Jahresabrechnungsbescheiden 2023 werden auch die Abschläge für das Jahr 2024 festgesetzt. Die Fälligkeit ist jeweils der 31.3/30.6/30.9 des laufenden Jahres.

Folgende Tarifpreise gelten für das Jahr 2024:

Wasserzins 2,50 Euro/m³ zzgl. 7 % Umsatzsteuer
Schmutzwasser  2,43 Euro/m³
Niederschlagswasser 0,25 Euro/m²

           

     

Wirr weisen darauf hin, dass auch in diesem Jahr keine gesonderten Abschlagsbescheide zugestellt werden (wichtig für Nichtabbucher!). Ebenfalls ist zu beachten, dass Regennutzungsanlagen genehmigungspflichtig sind.

Das Trinkwasser der Gemeinde Talheim ist ausschließlich aufbereitetes Bodenseewasser und ist mit 1,62 Milliol je Liter Carbonat je Liter (entsprechend ehemals 9,0 dH Gesamthärte) dem Härtebereich mittel zuzuordnen.

Bei Änderungen der Flächen zur Berechnung der Niederschlagwassergebühr bitten wir um Mitteilung.

Bei Bedarf oder Rückfragen können Sie sich an das Steueramt - Frau Reisinger - Tel.: 07133 / 9830-34 wenden.