Gemeinderatssitzung am 08. April 2019
Am Montag, dem 08. April 2019, findet um 19:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche Sitzung des Gemeinderats statt.
TOP 1: Bürgerfragestunde
TOP 2: Lärmaktionsplanung, Stufe 3
- Beauftragung einer Lärmaktionsplanung der Stufe 3
TOP 3: Schlossbergschule Talheim
- Vergabe eines Auftrages zur Errichtung eines mobilen Miet-
gebäudes für den Betrieb einer Interimsschule
TOP 4: Landessanierungsprogramm „Talheim Ortsmitte III“
- Neues Schloss
- Beratung über die weitere Vorgehensweise zur Instand-
setzung der Schlossmauer und des Pavillons
TOP 5: Haushaltsplanung und Haushaltssatzung 2019
- Vorberatung
Anlage
TOP 6: Gemeindewald Talheim, Forstreform
- Umsetzung im Landkreis Heilbronn
- Beauftragung
TOP 7: Bekanntgaben - Verschiedenes
Für die Bürgerfragestunde gelten folgende Bestimmungen:
a) Sie dauert höchstens 60 Minuten.
b) Jeder Einwohner darf zu zwei Angelegenheiten Stellung
nehmen und Fragen stellen.
c) Die Fragen, Anregungen und Vorschläge sollen kurz gefasst
sein und die Dauer von 3 Minuten nicht überschreiten.
d) Zweck der Fragestunde ist nicht eine Diskussion mit dem
Gemeinderat, sondern Beantwortung von Fragen sowie die
Stellungnahme zu Anträgen und Vorschlägen.
e) Zu den Fragen nimmt der Bürgermeister als Vorsitzender des
Gemeinderates Stellung.
f) Personal-, Grundstücks-, Sozialhilfe- und Abgabesachen sowie
Angelegenheiten aus dem Bereich der Sicherheits- und
Ordnungsverwaltung können, soweit es das öffentliche Wohl
oder berechtigte Interessen Einzelner erfordern, nicht
behandelt werden.
TOP 1: Bürgerfragestunde
TOP 2: Lärmaktionsplanung, Stufe 3
- Beauftragung einer Lärmaktionsplanung der Stufe 3
TOP 3: Schlossbergschule Talheim
- Vergabe eines Auftrages zur Errichtung eines mobilen Miet-
gebäudes für den Betrieb einer Interimsschule
TOP 4: Landessanierungsprogramm „Talheim Ortsmitte III“
- Neues Schloss
- Beratung über die weitere Vorgehensweise zur Instand-
setzung der Schlossmauer und des Pavillons
TOP 5: Haushaltsplanung und Haushaltssatzung 2019
- Vorberatung
Anlage
TOP 6: Gemeindewald Talheim, Forstreform
- Umsetzung im Landkreis Heilbronn
- Beauftragung
TOP 7: Bekanntgaben - Verschiedenes
Für die Bürgerfragestunde gelten folgende Bestimmungen:
a) Sie dauert höchstens 60 Minuten.
b) Jeder Einwohner darf zu zwei Angelegenheiten Stellung
nehmen und Fragen stellen.
c) Die Fragen, Anregungen und Vorschläge sollen kurz gefasst
sein und die Dauer von 3 Minuten nicht überschreiten.
d) Zweck der Fragestunde ist nicht eine Diskussion mit dem
Gemeinderat, sondern Beantwortung von Fragen sowie die
Stellungnahme zu Anträgen und Vorschlägen.
e) Zu den Fragen nimmt der Bürgermeister als Vorsitzender des
Gemeinderates Stellung.
f) Personal-, Grundstücks-, Sozialhilfe- und Abgabesachen sowie
Angelegenheiten aus dem Bereich der Sicherheits- und
Ordnungsverwaltung können, soweit es das öffentliche Wohl
oder berechtigte Interessen Einzelner erfordern, nicht
behandelt werden.