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Was erledige ich wo?

Hundesteuer - Befreiung beantragen

Sie können sich in bestimmten Fällen von der Hundesteuer Ihrer Gemeinde befreien lassen.

Mitarbeiter
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Mitarbeiter
zuständige Stelle
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zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters oder der Hundehalterin

Voraussetzungen
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Voraussetzungen
Steuerbefreiung ist auf Antrag zu gewähren für das Halten von
1. Hunden, die ausschliesslich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oders sonst hilfsbedürftiger Personen dienen

2. Hunden, die die Prüfung für Rettungshunde oder die Wiederholungsprüfung mit Erfolg abgelegt haben und für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen

3. Hunden, die zur Bewachung von Gebäuden gehalten werden, die vom bebauten Innenbereich mehr als 200 Meter entfernt liegen.
Erforderliche Unterlagen
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Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, ist, abhängig von den Voraussetzungen der Steuerbefreiung. Bei Blindenhunden kann das beispielsweise eine Kopie des Schwerbehindertenausweises mit den Merkmalen "B", "Bl", "aG" oder "H" sein.

Erkundigen Sie sich vor der Antragstellung bei Ihrer Gemeinde.

Kosten/Leistung
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Kosten/Leistung

Keine

Datenschutzhinweis
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Datenschutzhinweis
Rechtsgrundlage
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Rechtsgrundlage

§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

Zugehörigkeit zu
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Zugehörigkeit zu