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Was erledige ich wo?

Sperrmüll entsorgen

Sperrmüll sind sperrige Abfälle, die aus Privathaushalten stammen und die nach zumutbarer Zerkleinerung nicht in den Restmüllbehälter passen. Als Sperrmüll werden zum Beispiel Betten, Matratzen, Polstermöbel, Schrankteile, Tische, Stühle, Stehlampen, Spiegel, Koffer, Bügelbretter, Teppiche, Fahrräder, Sportgeräte und Gartenmöbel angenommen. Abfälle aus Renovierungen oder Umbau wie alte Fliesen, Sanitärkeramik oder verschmutzte Tapeten gehören nicht zum Sperrmüll und sind als Bauschutt getrennt zu entsorgen.

Hinweis: Für Altholz, Altautos und Elektroschrott gibt es eigene Regelungen zur getrennten Erfassung und Verwertung dieser Abfälle.

Zuständige Stelle
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Zuständige Stelle
Landratsamt
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn
07131 / 994190
E-Mail senden / anzeigen
zuständige Stelle
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zuständige Stelle

die Abfallbehörde

Abfallbehörde ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Voraussetzungen
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Voraussetzungen

Bei Ihrem Abfall handelt es sich um Sperrmüll.

Auskunft darüber, welche Gegenstände Sie in Ihrem Stadt-/Landkreis als Sperrmüll entsorgen dürfen, erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen Abfallwirtschaftsbetrieb.

Beispiele für Sperrmüll:

  • Betten, Matratzen, Polstermöbel
  • Schrankteile, Tische, Stühle
  • Spiegel, Koffer, Teppiche
  • Gartenmöbel

Achtung: Abfälle aus Renovierungen oder Umbau wie alte Fliesen oder Sanitärkeramik gehören nicht zum Sperrmüll. Diese müssen Sie als Bauschutt getrennt entsorgen.

Tapetenabfälle müssen Sie als Restabfall entsorgen.

Verfahrensablauf
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Verfahrensablauf

Weitere Informationen zur Sperrmüllabfuhr enthält der Abfallkalender des Landkreises Heilbronn. Er enthält auch zwei Sperrmüllkarten, mit dem die Sperrmüllabfuhr angefordert werden kann. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, über die Homepage des Landkreises Heilbronn die Sperrmüllabfuhr online zu beantragen. Über den folgenden Link gelangen Sie zur Homepage des Landkreises Heilbronn: www.landkreis-heilbronn.de.

Erforderliche Unterlagen
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Erforderliche Unterlagen

keine

Frist/Dauer
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Frist/Dauer

keine

Kosten/Leistung
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Kosten/Leistung

Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung.

Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle.

Sonstiges
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Sonstiges

Für Altholz, Altautos und Elektroschrott gibt es eigene Regelungen zur getrennten Erfassung und Verwertung.

Rechtsgrundlage
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Rechtsgrundlage

die jeweilige örtliche Satzung