Start > Leben und Wohnen > Pflege- und Seniorenheim > Bebauungsplan Pflege- und Seniorenheim - Entwurf

Bebauungsplan Pflege- und Seniorenheim- Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange-Entwurf

Der Gemeinderat Talheim hat am 18.06.2018 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Pflege- und Seniorenheim“ und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Für den Planbereich ist der Entwurf vom 18.06.2018 maßgebend. Der Planbereich wird im Nordwesten durch den Tannenäckerweg und im Südwesten durch die Hundsbergstraße begrenzt. Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
 
Planteil_Bild
 
Ziele und Zwecke der Planung:

Die Gemeinde Talheim beabsichtigt auf den dafür vorgesehenen Außenbereichs-grundstücken im Gewann Tannenäcker den Bedarf an Pflegeplätzen und Wohnraum für pflegebedürftige und ältere Menschen zu decken. Durch die Aufstellung des Bebauungsplans kommt die Gemeinde Talheim dem Kreispflegeplan des Landkreises Heilbronn nach und schafft 45 Pflegeplätze.
 
Öffentlichkeitsbeteiligung:
Der Entwurf des Bebauungsplans wird mit der Begründung und dem Umweltbericht (und Grünordnungsplan) in der Zeit vom 25.06.2018 bis 10.08.2018 (jeweils einschließlich) beim Bürgermeisteramt Talheim, Rathausplatz 18, im Foyer, 74388 Talheim während den Dienstzeiten ausgelegt. Während dieser Zeit besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
 
Während der Auslegungsfrist können - schriftlich oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung Talheim, Rathausplatz 18, 74388 Talheim abgegeben werden.
 
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Talheim, den 19.06.2018
gez. Rainer Gräßle
Bürgermeister